Allgemeine Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen
für die Gebr. Letsch Tankkarte
der Firma Gebr. Letsch GmbH,
Ludwigsland 2
96352 Wilhelmsthal - Rosslach
§ 1 Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit der Gebr. Letsch Tankkarte. Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Gebr. Letsch GmbH (AGB). Sollten einzelne Bestimmungen unserer AGB diesen ANB entgegen stehen, so gehen die ANB den Regelungen unserer AGB vor.
(2) Verbraucher im Sinne dieser ANB sind natürliche Personen, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(3) Unternehmer im Sinne dieser ANB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(4) Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(5) Wir widersprechen hiermit ausdrücklich allen abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäfts- und / oder Einkaufsbedingungen des Kunden. Solche werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Allgemeines
(1) Die Firma Gebr. Letsch GmbH, (im Folgenden nur noch Gebr. Letsch) eröffnet Kunden ab einem monatlichen Durchschnittsumsatz von EUR ______ die exklusive Möglichkeit, die Gebr. Letsch Tankkarte zu erhalten, mit dem bargeldlos gegen Rechnung an unseren Tankstellen getankt werden kann.
(2) Der Kunde beantragt die Tankkarte mit einem gesonderten Antragsformular, welches er bei uns anfordern kann. Uns steht es frei, diesen Antrag anzunehmen und die Tankkarte auszugeben. Die Annahme erfolgt entweder durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausgabe der Tankkarte.
(3) Mit der Ausgabe der Karte ist der Kunde bis zu dessen Rückgabe bzw. zur Sperrung der Tankkarte berechtigt, den bargeldlosen Service an unseren Tankstellen zu nutzen.
(4) Zum Thema „Pflanzenöl als Kraftstoff“ und zu den technischen Voraussetzungen beachten Sie bitte unbedingt unsere AGB und die dortigen Hinweise und Erläuterungen und setzen sich im Zweifel mit dem Hersteller Ihres Fahrzeuges in Verbindung.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Mit Annahme des Antrags wird dem Kunden eine individualisierte Tankkarte gegen eine Kaution von EUR 10,00 überlassen. Diese Tankkarte verbleibt in unserem Eigentum.
(2) Mit der Tankkarte ist der Kunde berechtigt, bei unseren Tankstellen bargeldlos gegen Rechnung zu tanken. Sollte ein monatliches Umsatzlimit vereinbart worden sein, so darf dieses nicht überschritten werden.
(3) Wir sind berechtigt, die Tankkarte jederzeit und ohne Angaben von Gründen zu sperren und wieder zurück zu verlangen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung der Tankkarte.
(4) Eine Sperrung der Tankkarte findet in jedem Fall bei Missbrauch, Überschreitung des monatlichen Limits, Zahlungsverzug für bereits bezogene Leistungen oder bei Insolvenzantrag des Kunden statt bzw. wenn ein Insolvenzantrag aufgrund mangels Masse abgelehnt worden ist.
§ 4 Tankkartennutzung / Leistungslimit
(1) Der Kunde ist berechtigt, mit der Tankkarte bei den Tankstellen der Firma Gebr. Letsch GmbH bargeldlos gegen monatliche Rechnung im Rahmen des vereinbarten monatlichen Limits zu tanken.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Tankkarte nur in dem vereinbarten Umfang, bestimmungsgemäß, innerhalb des im Antrag vereinbarten bzw. von uns bestätigten Umsatzlimits zu nutzen bzw. nutzen zu lassen sowie die gestellten Rechnungen innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu zahlen.
(3) Der Kunde darf die Tankkarte nur insoweit verwenden, dass ein Ausgleich der Umsätze gewährleistet ist.
(4) Der Kunde haftet für sämtliche Umsätze, die mit dem ihm ausgehändigten Tankkarten getätigt werden.
§ 5 Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Tankkarteninhabers
(1) Der Kunde ist verpflichtet, mit der Tankkarte sorgsam umzugehen, sie sorgfältig und sicher zu verwahren und jede Beschädigung zu vermeiden.
(2) Dem Kunden ist bekannt, dass jede Person, die in den Besitz der Tankkarte gelangt, die Möglichkeit hat, mit diesem missbräuchliche Verfügungen zu tätigen und auf Kosten des Kunden an unseren Tankstellen Kraftstoff zu beziehen. Dementsprechend hat der Kunde auch dafür Sorge zu tragen, dass keine andere unberechtigte Person in den Besitz der Tankkarten gelangt. Die Tankkarte darf insbesondere nicht für Dritte frei zugänglich oder in einer sonstigen Art und Weise verwahrt werden, die Unberechtigten die Inbesitznahme erleichtern oder ermöglichen könnte.
(3) Stellt der Kunde den Verlust der Tankkarte oder deren missbräuchliche Verwendung fest, so hat er uns davon unverzüglich unter der Telefonnummer 09261/20798
zu unterrichten, um die Tankkarte sperren zu lassen. Zudem ist bei jeder missbräuchlichen Verwendung der Tankkarte Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
(4) Nach der Verlustanzeige bzw. der Anzeige der missbräuchlichen Verwendung wird die Tankkarte von uns für alle unsere Tankautomaten gesperrt. Die Sperrung erfolgt aus technischen Gründen in der Regel innerhalb 24 Stunden nach Eingang der entsprechenden Meldung.
§ 6 Abrechnung
(1) Die monatlichen Umsätze, die mit den Tankkarten des Kunden generiert werden, werden gegenüber dem Kunden in wöchentlichen Intervallen abgerechnet und im Lastschriftverfahren eingezogen. Der Kunde verpflichtet sich, auf den im Tankkartenantrag angegebenen Konto stets für entsprechende Deckung zu sorgen.
(2) Sollte das Lastschriftverfahren mangels Deckung nicht durchgeführt werden können, so hat der Kunde die für eine etwaige Rücklastschrift anfallende Gebühren zu tragen.
(3) Mögliche Einwendungen gegen die jeweiligen Abrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen – sollte der Kunde Unternehmer sein, unverzüglich im Sinne des § 377 HGB – schriftlich gegenüber uns zu erheben, andernfalls gilt die abgerechnete Menge als genehmigt. Dem Kunden steht es selbstverständlich frei, nachzuweisen, dass über die Tankkarten eine geringere, als die abgerechnete Menge bezogen worden ist.
(4) Es werden jeweils die zum Zeitpunkt des Bezugs geltenden und an den Tankstellen und Zapfsäulen ausgewiesenen Preise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
§ 7 Datenschutz
Die für die Nutzung des Chipschlüssels und die Abrechnung der bezogenen Leistungen erforderlichen Nutzungs- und Bestandsdaten werden nach den geltenden Bestimmungen der Datenschutzgesetze bei uns verarbeitet und gespeichert. Hiernach dürfen wir insbesondere personenbezogene Daten verarbeiten, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist. Dies sind zum einen Ihre Bestandsdaten (z. B. Name, Anschrift, Bankverbindung etc.), zum anderen die anfallenden Nutzungsdaten für die Leistungserbringung (z. B. Ort und Zeitpunkt des Tankvorgangs, Leistungsabnahmemenge usw.). Diese Daten werden auf unseren Servern verarbeitet und gespeichert, einer Weitergabe an Dritte oder eine über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung findet selbstverständlich nicht statt, solange Sie hierzu keine ausdrückliche, jederzeit widerrufbare Einwilligung erteilt haben.

§ 8 Sicherheiten / Ausschluss
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die in dem Tankkartenantrag vereinbarten Sicherheiten zu stellen.
(2) Sollte keine Sicherheit vereinbart worden sein, wir aber Anhaltspunkte (insbesondere durch Zahlungsverzug vorangegangener Rechnungen) dafür haben, dass die Bonität des Kunden gefährdet sein könnte, so sind wir berechtigt, jeden weiteren Bezug unserer Kraftstoffe über die Tankkarten von der Stellung einer entsprechenden Sicherheit (z.B. in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft o.ä.) zu verlangen und abhängig zu machen.
§ 9 Ergänzende Geltung der AGB
Ergänzend zu den vorliegenden ANB gelten unsere AGB in der jeweils aktuellen Fassung, insbesondere hinsichtlich Mängelrügen und Gewährleistung, Verzug und Haftung.
§ 10 Vertragslaufzeit / Kündigung
(1) Da unser Tankkarten-Service ein freiwilliger Service von uns ist, behalten wir uns auch das Recht vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen den Service einzustellen, die Tankkarten zu sperren und unverzüglich heraus zu verlangen. Unserem Herausgabeverlangen hat der Kunde sofort nachzukommen, ein Zurückbehaltungsrecht an der Tankkarte besteht nicht.
(2) Auch der Kunde kann jederzeit die Tankkarte ohne Angaben von Gründen zurückgeben. Der Kunde haftet bis zum Zeitpunkt der Rückgabe bzw. der Sperrung der Tankkarte für sämtliche Umsätze, die mit den Tankkarten getätigt worden sind.
§ 11 Sonstiges
(1) Erfüllungsort ist Sitz der Gesellschaft.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ist der Kunde Unternehmer, sollen die ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelungen möglichst nahe kommt.
(4) Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Nutzungsbedingungen Kronach. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen Allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klagerhebung nicht bekannt sind.

Wilhelmsthal im August 2005